Logo von Rundog
Münchens einzige Hundebetreuung mit Hol- und Bring-Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma: Rundog

Roswitha Messinger, Weidlweg 7, Maisach

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen (Leistungen) zwischen RUNDOG und dem Auftraggeber.

Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen.

Fernmündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

Sollten Teile/Punkte dieser Bedingungen ungültig werden, bleiben die übrigen Teile/Punkte unberührt.

Änderungen behalten wir uns vor.

RUNDOG ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können zu erledigen.

RUNDOG wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt Schweigen gegenüber Dritten bewahren. Kundendaten werden streng vertraulich behandelt.

2. Anfragen / Anmeldung

Bei Fragen zu unseren Serviceleistungen können Sie uns per Telefon oder Email erreichen. Nennen Sie uns bitte dazu Ihr genaues Anliegen.

RUNDOG erstellt Ihnen aufgrund Ihrer Anfrage einen unverbindlichen Kostenvoranschlag (mündlich oder schriftlich) zu der gewünschten Leistung.

Mit der Annahme des Kostenvoranschlages bietet RUNDOG den Abschluss des Dienstleistungsvertrages bei einem ersten persönlichen Besuch verbindlich an.

Der Vertrag kommt mit Annahme durch RUNDOG und dem Auftraggeber zustande.

3. Haftung

Für jedes Tier muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen.

Die jeweiligen Tiere müssen gemäß den veterinärmedizinisch üblichen Standards schutzgeimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sowie ungezieferfrei sein.

RUNDOG und die Mitarbeiter sind von etwaigen Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden der jeweiligen Tiere vorab zu unterrichten.

Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach § 833 GESETZ!!!! ( Tierhaltergefährdungshaftung/Haftung des Tierhalters)

Die Halter der Tiere, die die Angebote von RUNDOG nutzen, haften für alle von sich und/von ihrem Tier verursachten Schäden. Die Teilnahme am Betreuungsservice erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.

RUNDOG und die Mitarbeiter übernehmen keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu betreuende Tier verursacht werden.

Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Die Haftung von RUNDOG und der Mitarbeiter wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

RUNDOG haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus.

RUNDOG haftet auch nicht für verendete Tiere es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten von RUNDOG zurück zu führen

RUNDOG verpflichtet sich die anvertrauten Räume mit Sorgfalt zu begehen und für deren Erhalt des Gebäudes einschließlich des Inventars, Hausrates, Pflanzen, Tiere zu achten. Für fahrlässige bzw. nicht verschuldete Schäden übernimmt RUNDOG keine Haftung. Durch Sorgfalt wird vielmehr versucht Schäden jeglicher Art zu vermeiden oder zu mindern.

Weiterhin hat RUNDOG auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch an den Auftraggeber weiter zuleiten (sofern eine Kontaktadresse hinterlegt wurde).

Bei Gefahr für Hab und Gut ist RUNDOG berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.

Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden bzw. unzugänglich sein (z.B. in einem verschlossenen Raum). zur Absicherung des Besitzers/Auftraggebers und für RUNDOG.

Personen die während der Abwesenheit zusätzlich Zugang zu der Wohnung/Haus/Unternehmen haben, sind namentlich und schriftlich bekannt zugeben.

4. Preise / Kosten

Für unseren Service gilt die aktuelle Preisliste. Die tatsächliche Endsumme ist abhängig vom Betreuungszeitraum, Betreuungsaufwand, und Anzahl der Tiere, sowie die zu berechnenden Anfahrtskosten.

Sollte ein Tierarztbesuch innerhalb des Betreuungszeitraumes unumgänglich sein, werden wir Ihnen die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

5. Stornierung / Kündigung

Die Anmeldung für die Hundebetreuung ist verbindlich. Der Tiereigentümer kann jedoch jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei RUNDOG.

Eine Stornierung bis zu 5 Tagen vor Auftragsbeginn ist gebührenfrei. Danach berechnen wir Ihnen bei Stornierung eines Auftrages 30% vom vereinbarten Endbetrag. Diese Regelung gilt auch, bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages seitens des Tierhalters.

Vereinbarte Termine zur Ganztagesbetreuung von Tieren müssen bis spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht abgesagte Termine werden voll berechnet.

Die Kündigung eines unbefristeten Dauerauftrages (d.h. tägliche Betreuung eines Tieres mit monatlicher Zahlungsweise) muss 4 Wochen zum Monatsende erfolgen.

RUNDOG kann vom Vertrag zurücktreten: ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Tiereigentümer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Hundebetreuung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.

6. Zahlung

Die anfallenden Kosten für die Hundebetreuung sind in der Regel spätestens 10 Werktage nach Erhalt der Rechnung fällig. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Absprache der betroffenen Parteien.

Zahlungen sind in der Regel per Überweisung auf das angegebene Konto oder bar zu leisten.

7. Schlüssel

Der Tierhalter hat zu gewährleisten, daß RUNDOG die zur Betreuung benötigten Schlüssel rechtzeitig erhält

Abholung des Schlüssels bei dem Tierhalter wird mit den üblichen Anfahrtskosten in Rechnung gestellt.

RUNDOG verpflichtet sich, den Schlüssel an keine unbefugten Personen weiter zureichen. Befugte dritte Personen (Mitarbeiter von RUNDOG) erhalten den Schlüssel bei Erkrankung etc., des Mitarbeiters ohne vorherige Absprache mit dem Tierhalter.

8. Sonstiges

RUNDOG behält sich vor, etwaig geforderten Einsatz bestimmter Hilfsmittel abzulehnen.

RUNDOG behält sich vor, Verstöße gegen das gültige Tierschutzgesetz bzw. gegen die jeweilige Hundeverordnung den zuständigen Behörden zu melden.

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.

Über uns

Wir sind münchens einzige Hundebetreuung mit Hol- und Bring-Service. Unsere Hundetagesstätte liegt in Maisach, nordöstlich von München. Wir holen und bringen Ihren Hund täglich.

Kontaktieren Sie uns jetzt
Weidlweg 7a, 82216 Maisach